Logopädische Einschätzung bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckauffälligkeiten
Wann ist eine Ersteinschätzung sinnvoll?
Eine Beratung kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn:
- Sie unsicher sind, ob eine logopädische Therapie notwendig ist
- Sie Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung Ihres Kindes beobachten
- Bereits Hinweise aus Kindergarten, Schule oder ärztlicher Untersuchung vorliegen
- Aktuell keine Therapieplätze verfügbar sind und Sie eine fachliche Einschätzung wünschen
- Sie eine zweite Meinung oder eine gezielte Orientierung benötigen
Ablauf der Beratungsstunde
Die Einheit umfasst eine 45-minütige Diagnostik- und Beratungsstunde mit folgenden Bestandteilen:
- Ausführliche Anamnese (Erhebung der individuellen Situation)
- Screening und erste diagnostische Einschätzung
- Persönliche Beratung und Einordnung der Ergebnisse
- Konkrete Anleitung für den Umgang im Alltag
Bei Bedarf erfolgt ein fachlicher Austausch mit:
- Ärztinnen und Ärzten
- Therapeutinnen und Therapeuten
- Erzieherinnen, Erziehern sowie Lehrkräften

Ihre Ergebnisse im Überblick
Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie:
- eine kurze schriftliche Zusammenfassung
- eine diagnostische Einschätzung
- eine individuelle Empfehlung zum weiteren Vorgehen
- konkrete, alltagsnahe Übungen für zu Hause
- zudem besteht die Möglichkeit für kurze Rückfragen per E-Mail oder Telefon.

Wichtiger Hinweis & Kosten
Die Beratungsstunde ersetzt keine langfristige logopädische Therapie. Sie dient der fachlichen Orientierung und ersten Einschätzung.
Wenn sich im Rahmen der Diagnostik ein Therapiebedarf ergibt, erhalten Sie eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen, beispielsweise zur Vorstellung bei einer Ärztin oder einem Arzt zur Verordnung einer logopädischen Therapie.
Die Kosten für die Diagnostik- und Beratungsstunde betragen: 95,00 €
Die sprachdiagnostische Beratung erfolgt unabhängig von einer ärztlichen Verordnung und dient der präventiven sowie orientierenden Einschätzung.
Da es sich nicht um eine logopädische Therapie auf Grundlage eines ärztlichen Rezeptes handelt, ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Die Leistung wird daher als Selbstzahlerleistung privat in Rechnung gestellt.
